Was verändert sich für Sie im Hausarztmodell?

In der HZV gibt es eine Hausarztbindung. Das bedeutet, Sie wählen mich für mindestens ein Jahr als Hausärztin und müssen bei vorzeitigem Wechsel der Kasse gegenüber eine Begründung angeben (z. B. Umzug, gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis). 
Gehen Sie zu einem anderen Hausarzt, behandelt der Sie in Vertretung, d.h. mit eingeschränktem Leistungsangebot.

Darüber hinaus gibt es die Überweisungspflicht: Vor Aufsuchen eines Facharztes müssen Sie sich in meiner Praxis eine Überweisung holen. Ausnahmen sind: Frauenärzte, Kinderärzte, Augenärzte und akute Notfälle. 
Sie profitieren mittelfristig von diesem „Mehraufwand“: Patienten, deren medizinische Versorgung durch den Hausarzt koordiniert wird, sind nachweislich besser versorgt. 

Ein besonders attraktiver Unterschied für AOK-Patienten ist die Zuzahlungsbefreiung bei vielen Medikamenten, oder die Zuzahlungsbefreiung bei stationären Aufenthalten für Patienten der Bosch BKK.

Jugendliche unter 18 Jahren erhalten in der AOK alle Medikamente auf Kassenkosten!

Die AOK bietet für alle Versicherte, die zusätzlich ins Facharztprogramm eingeschrieben sind, die Option des Telekonsils beim Dermatologen (=Hautarzt). Bei geeigneten fällen schicke ich dem Hautarzt Bilder Ihrer Hautveränderung, und wir erhalten eine Diagnose, ohne dass Sie den Arzt selbst aufsuchen müssen.

Bei den Ersatzkassen gibt es für vorerkrankte Patienten spezielle Früherkennnungsuntersuchungen auf Fettleber, Nierenschwäche, Durchblutungsstörung oder Nervenschwäche.

Für die genaue Übersicht der Vergünstigungen in Ihrer Krankenkasse wenden Sie sich bitte an diese. 

Wie läuft es seit März im KV-System?

Das neue KV-System bestraft den Arzt für Mehrfachkontakte im Quartal. Wenn Sie also innerhalb der drei Monate, die ein Quartal dauert, wiederholt ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen wollen, kann ich mir nur in dringenden Fällen Zeit für Sie nehmen. Bestimmte Leistungen (z.B. Ultraschall) biete ich nur noch für Notfälle an. Die Wartezeiten auf einen Termin werden sich verlängern.

HZV für jeden?

Es gibt Patienten, die möglicherweise trotz der Verschlechterung der Versorgungsmöglichkeiten im KV-System bleiben sollten:

  • Studenten, die sowohl in Frauenzimmern als auch am Studienort einen Hausarzt brauchen
  • Menschen, die aus bestimmten anderen Gründen von zwei Hausärzten betreut werden müssen
  • Menschen, die planen, in den nächsten Monaten umzuziehen


Wenn Sie sich fragen, ob Sie zu den Menschen gehören, die im KV-System bleiben sollten, sprechen Sie bitte mein Team oder mich an. Wir beraten Sie gerne individuell.